Die Verordnung |
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Als Teil der medizinischen Grundversorgung benötigen Sie für eine logopädische Behandlung eine ärztliche Verordnung. Üblicherweise besprechen Sie sich mit Ihrem Kinder- oder Hausarzt und schildern diesem die Symptome bzw. Auffälligkeiten und dass Sie ggf. eine logopädische Abklärung oder Therapie wünschen. Ihr Arzt wird Sie eventuell zur Abklärung weiterer bzw. anderer Ursachen an entsprechende Fachärzte überweisen. Verordnungen bekommen Sie bei Ihrem: |
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HNO-Arzt |
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Kinderarzt |
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Neurologen |
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Kieferorthopäden |
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Pädaudiologen |
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Hausarzt |
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Eine Verordnung ist nur 14 Tage nach der Ausstellung gültig. Sprechen Sie uns bitte vor Ausstellung der Verordnung an, damit wir den gewünschten Behandlungsbeginn möglichst zeitnah einrichten können und um unnötige Wartezeiten für Sie zu vermeiden. |